Erleichterter Abschuss von Wölfen

Moin!

Gestern hat der Bundestag eine Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgesegnet, die die Entnahme von Wölfen erleichtern und rechtlich absichern soll:

https://www.bundestag.de/presse/hib/674124-674124

Der Gesetzesentwurf findet sich im Internet hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910899.pdf

Es sei darauf hingewiesen, dass der Wolf erst einmal als “Problemwolf” eingeschätzt werden muss. Dazu ist notwendig (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Material_FAQ_Wolf/FAQ_Wolf.html):

“23. Wann wird von einem „Problemwolf“, wann von einer „Verhaltensauffälligkeit“ gesprochen?
Bei Problemwölfen handelt es sich um Tiere, denen es beispielsweise gelungen ist zu lernen, wie wolfssichere Einzäunungen überwunden werden können. Wird mehrmals nachgewiesen (in der Regel zweimal), dass ein Tier wolfssichere Einzäunungen überwunden hat, kann ein Antrag auf Tötung (Fachleute sprechen von „Entnahme“) auf der Grundlage der Ausnahmeregelungen des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz gestellt werden.
Problemwölfe gelten nicht als „auffällige Wölfe“, da das Töten von Beutetieren kein unnatürliches Verhalten von Wölfen ist. Das Töten von Nutztieren durch sogenannte Problemwölfe ist gleichwohl unerwünscht.
Davon zu unterscheiden sind verhaltensauffällige Wölfe, also Wölfe, die gegenüber Menschen ein Verhalten zeigen, welches jenseits der Brandbreite des Verhaltens der meisten Individuen dieser Art liegt.
Auf einem anderen Blatt stehen wirklich kritische Situationen. Bei Gefahr im Verzug greift selbstverständlich Polizeirecht. Hier sind Vorkehrungen mit dem Innenministerium getroffen worden. Die Zusammenarbeit der Behörden ist sichergestellt, so dass im Ernstfall unmittelbar reagiert werden kann.”

Noch zur Frage wann ein Wolf als “ansässig” gilt:

“8. Wann gilt ein Wolf in einem Gebiet als ansässig?
Ein Wolf muss nachweislich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einem gewissen Territorium nachgewiesen werden, damit er als residenter Wolf gewertet werden kann.”

„Gefahr [liegt] im Verzug“: Die Bestrebungen der Gemeinde und des Amtes durch diese polizeirechtliche Maßnahme die Regelungen des eigentlich anzuwendenden Bundesnaturschutzgesetzes zu umgehen, bedürfen einer klaren Gefahrenlage und sind primär auf Menschen bezogen. Ängste sind nicht als Begründung eines solchen Zustandes zu verstehen. Die Maßnahme des Amtes, den Waldkindergarten Christianslust zu schließen (https://www.boyens-medien.de/artikel/lokales/waldkindergarten-geraeumt-amt-warnt-vor-spaziergaengen-312753.html) führen real und pädagogisch m.E. in die völlig falsche Richtung. Einerseits lernen die Kinder, sie seine gefährdet, andererseits wäre es zur Wolfsprävention wesentlich sinnvoller, sie würden mit Begleitung, Stöckchen und Gesang Wanderungen durch den Forst Christanslust machen. Dann hätte jemand anderes Angst…

Übrigens sind die Ergebnisse der Genanalysen hier einsehbar: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Bisher konnten die Risse am 23.11. (Hochdonn), 26.11. und 01.12. (Eggstedt) jeweils dem Wolf “GW 1430 m” (GW = Grauer Wolf, Zahl = Code der individuellen DNA, m = männlich) aus der Göhrde zugeordnet werden. Die weiteren Risse befinden sich noch in der Analyse. bzw. wurden noch nicht eingepflegt, was so in etwa einmal pro Woche passiert. Die Risse im Januar/Februar gingen auf das Konto des dänischen Rüden GW 900 m, der vermutlich sein Leben im Ostholstein ausgehaucht hat, wahrscheinlicher: ausgehaucht bekommen hat…

Liebe Grüße

Martin